Erben und Vererben
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Wir bieten Ihnen hier auf GesetzlicheErbfolge.de fundierte Informationen und Beispiele als Vorlage für das Verfassen Ihres Testaments. Gerne dürfen Sie alle Formulierungen frei für Ihre Zwecke verwenden.

Gesetzliche Erbfolge

Was bedeutet gesetzliche Erbfolge? weiter lesen ...

Alleinerbe
Informationen und Wissenswertes rund um das Alleinerbe

Jeder Erblasser kann bestimmen wer sein Alleinerbe sein soll. Wenn kein Testament und kein Erbvertrag gefertigt wurden oder falls diese ungültig sein sollten, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Einen Alleinerben kann man als Erblasser zwar bestimmen, doch bestimmte Pflichtteilsansprüche sind auch hierbei zu berücksichtigen. Wir möchten Ihnen einige interessante Informationen über die Erbenstellung der gesetzlichen und testamentarischen Alleinerben geben. Die eigenen Kinder, Adoptivkinder und der Ehepartner bis hin zum Staat haben besondere Ansprüche, Rechte und Pflichten. Auch die erbrechtlichen Bestimmungen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft wurden mit dem neuen Lebenspartnerschaftsgesetz aufgewertet.

Alleinerbe und Verwandtschaft

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, dass nur lebende Verwandte und verschwägerte Personen erben können. Ein Ehepartner ist mit eigenen Vorschriften legitimiert zum Alleinerben, zum Beispiel beim Berliner Testament. Dieselbe Legitimation erhielten mit dem neuen Lebenspartnerschaftsgesetz auch eingetragene Lebenspartnerschaften. Ausschlaggebend für dieses Recht, auch als Alleinerbe,  ist die rein rechtliche Verwandtschaft. Bei Adoptivkindern handelt es sich schließlich nicht um eine Blutsverwandtschaft, doch um eine rechtliche. Es ist erbrechtlich jedoch ein Unterschied, ob ein minderjähriges Kind angenommen wird oder ein Erwachsener. Ein minderjähriges Adoptivkind (§ 1754 des Bürgerlichen Gesetzbuches) ist mit den Adoptiveltern und deren Angehörigen gleichgestellt verwandt, wie ein eigenes Kind.  Die leiblichen Verwandtschaftsbeziehungen des Adoptivkindes erlöschen mit der Adoption. Dies hat die Konsequenz, dass minderjährig adoptierte Kinder nicht nur Alleinerbe der Adoptiveltern sein kann, sondern auch dessen Großeltern oder Geschwister als Alleinerbe beerben könnten. Ein erwachsen Adoptierter hingegen ist ausschließlich mit einem Annehmenden verwandt, kann also weitere Verwandte nicht beerben. Die Kinder von den Adoptivkindern sind nach der gesetzlichen Erbfolge in jedem Fall erbberechtigt. So entsteht auch für den Abkömmling  des Adoptivkindes ein Erbrecht als Alleinerbe. Die Gesetzgebung hat 1998 auch nicht eheliche Kinder als gesetzliche Erben der ersten Ordnung bestimmt. Sie können also seit dieser neuen Gesetzgebung auch ohne Testament zum Alleinerben bestimmt werden. Die Erben der ersten Ordnung erhalten, wenn Sie der einzige Überlebende in dieser Ordnung sind, nach der gesetzlichen Erbfolge das Recht als Alleinerbe.

Alleinerbe - Testament

In einem eigenhändigen Testament kann man jede lebende Person zum Alleinerben bestimmen. Um Verwechslungen zu vermeiden,  schreiben Sie den Vor- und Zunamen des Alleinerben deutlich in das Testament. 

Alleinerbe Beispieltestament:

„Ich bestimme, dass mein Sohn, Herr Stefan Mustermann, der Alleinerbe meines Vermögens sein soll.
Berlin, den (Datum)
Frau Doris Mustermann, geborene Musterfrau."  

Hinweise: Dieses Muster ist nur für deutsche Staatsangehörige mit deutschem Vermögen zu verwenden.  Wenn Sie Auslandsvermögen vererben möchten,  ist es zu empfiehlen, sich mit den Formvorschriften des jeweiligen Landes auseinanderzusetzen.
Durch die Erstellung eines neuen Testaments sind alle bisherigen Verfügungen ungültig. Das alte Testament zu widerrufen ist eine Möglichkeit, doch es zu vernichten wäre sicherer.

Gemeinschaftliche Testamente (Ehegatten- oder Berliner Testamente) können gemeinschaftlich oder gar nicht widerrufen werden. Auch ein Erbvertrag ist nur mit der einvernehmlichen Zustimmung aller Beteiligten widerruflich oder änderbar.

 Alleinerbe - Informationen

Grundsätzlich kann der Erblasser einen Alleinerben bestimmen. Die Ordnungen in der gesetzlichen Erbfolge verhindern jedoch, dass man seine Abkömmlinge von der Erbfolge ausschließt. Für die Vererbung eines Alleinerbes sollte man deshalb die einzelnen Ordnungen und deren Bedeutung kennen. Wenn mehrere berechtigte Erben vorhanden sind, wird das Erbe gleichberechtigt verteilt. Die Aufteilung zwischen mehreren Erben sieht das Stammesprinzip in § 1924 Ab.3 des BGB vor. Wenn ein Erblasser zwei Kinder hat, werden diese in zwei Stämme geteilt. Ein Alleinerbe wäre in diesem Fall eine Erbschaft, die beiden Stämmen zu gleichen Teilen zugute kommt. Die Kinder eines dieser Erben rücken, wenn das berechtigte Elternteil gestorben ist auf dessen Erbanteil nach. Außerdem ist bei einem Alleinerbe auch mit Pflichtteilsansprüchen der Miterben zu rechnen.
Nach § 1935 des BGB kann sich ein Erbteil erhöhen, wenn mehrere Erben gleichberechtigt erben würden, aber bereits einer beim Erbfall verstorben ist. Bei diesem Erbfall erbt der oder die anderen dessen Erbteil mit.