Erben und Vererben
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Wir bieten Ihnen hier auf GesetzlicheErbfolge.de fundierte Informationen und Beispiele als Vorlage für das Verfassen Ihres Testaments. Gerne dürfen Sie alle Formulierungen frei für Ihre Zwecke verwenden.

Gesetzliche Erbfolge

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Erbübergang in Betrieben
Was ist speziell beim Erbübergang in Betrieben zu beachten udn welche Stolpersteine sind zu überwinden?

Firmeninhaber wünschen in der Regel, beim Erbübergang in Firmen sollten die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten natürlich voll ausgeschöpft werden. Um den größtmöglichen Nutzen aus diesem Vertrag zu ziehen, ist es auf jeden Fall sinnvoll, das rechtzeitig in die Wege zu leiten und dies nicht der gesetzlichen Erbfolge zu überlassen. Hierbei handelt e sich um ein Rechtsgeschäft, das auf jeden Fall der vertraglichen Gestaltung bedarf.

Ein Erbvertrag muss in seiner vertraglichen Gestaltung auf jeden Fall von einem Fachmann oder einer Fachfrau nach eingehender Beratung aufgesetzt werden.

Familiengesellschaft richtig gestalten

Gerade Firmen-Vermögenswerte können in eine, das Vermögen verwaltende so genannte Familiengesellschaft überführt werden. Die Zuteilungen in diesem Familienpool können von den Familienmitgliedern bei richtiger Gestaltung dann steueroptimiert schrittweise ohne Kosten übergeben werden. Diese Maßnahmen dienen dem langfristigen Schutz des Vermögens. Der Betriebsübergang selbst sollte gestaltet werden und nicht immer sind die Erben auch tatsächlich in der Lage, den Betrieb leitend weiterzuführen. Hierzu kann vertraglich auch ein Dritter als Geschäftsführer eingesetzt werden. Der Betriebsübergang muss also nicht automatisch zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem bereits arbeitenden Geschäftsführer führen. Er dient in der Regel viel eher dazu, die Arbeitsplätze und das Firmenvermögen zu erhalten. Wer einen Betrieb übernimmt oder erbt, hat damit gleichzeitig auch die Verantwortung für die Belegschaft. Die Verträge bleiben unberührt von der Übergabe zunächst einmal erhalten. Heutzutage haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Wenn dies mit dem Betriebsrat so vereinbart wurde, bleiben diese Regelungen zumeist auch im Betriebsübergang erhalten. Deshalb werden die Zeitwertkonten der Mitarbeiter auch in der Regel eins zu eins übernommen.

Anwalt kennt die Anfechtungsgesetze

Viele Punkte muss man beachten bei größeren Vermögensverschiebungen. Dies darf nicht zu Lasten der Gläubiger geschehen, denn dann könnten diese Übergaben nach den Vorgaben des Anfechtungsgesetzes anfechtbar werden. Zudem muss man sich auch um eine frühzeitige Gestaltung kümmern, damit Haftungsrisiken außen vor bleiben.

Steuerliche Eigenheiten beim Übergang von Betriebsvermögen

Gerade beim Übergeben des Vermögens an die jüngere Familiengeneration muss die Beteiligung am Betrieb auch steuerlich gut vorbereitet werden. Der Steuerberater hilft dabei, alle Besonderheiten der deutschen Steuergesetzgebung zu beachten. Es könnten z.B. ausgedehnte, also umfassende Rücktritts- und Nutzungsvorbehalte eingebaut werden.