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Wir bieten Ihnen hier auf GesetzlicheErbfolge.de fundierte Informationen und Beispiele als Vorlage für das Verfassen Ihres Testaments. Gerne dürfen Sie alle Formulierungen frei für Ihre Zwecke verwenden.
Gesetzliche Erbfolge
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Schenkung
Wichtige Informationen rund um die Schenkung
Grundsätzlich ist die Erbschaftsteuer das gleiche, wie die Schenkungsteuer. Wenn jemand beschenkt wird, kann er den Freibetrag in Anrechnung bringen, bei der Berechnung der Steuern. Bis zu einem Betrag von 400.000 € - oder ein Gegenstand in diesem Wert - ist eine Schenkung für Kinder steuerfrei. Diesen Schenkungsbetrag von 400.000 € müssen sich die Kinder jedoch später auf das Erbe anrechnen lassen beim Versteuern.
Schenkung – Nießbrauch
Der Nießbrauch ist das im Grundbuch eingetragene Gebrauchsrecht an einer Sache oder Immobilie. Der Nießbrauch kann im Rahmen einer Schenkung eingeräumt werden. Vererbte oder verschenkte Immobilien und auch Unternehmen werden bei der Steuerberechnung nach dem gebräuchlichen Verkehrswert berechnet. Übernommene Schulden werden vom Erbschaftsteuer Wert bei der Veranlagung abgezogen. Die gleiche Regelung ist auch für Nießbrauchsrechte gültig. Plant man eine strategische Steuervermeidung, dann stellt der Nießbrauch eine interessante Möglichkeit dar.
Schenkung – die Form
Die Schenkung ist nach § 518 BGB nur dann rechtsgültig, wenn sie notariell beurkundet wurde. Normalerweise ist diese Vorschrift unwichtig, der Beschenkte erhält den Gegenstand und Formerfordernisse sind egal. Der Schenker wird sich danach das Geschenk nicht mehr zurückverlangen. Wenn man jedoch eine Immobilie verschenkt, kann man sich auf die fehlende Beurkundung berufen und die Schenkung rückgängig machen. Wenn man dagegen einen notariellen Schenkungsvertrag schließt, ist dies für alle Zeiten rechtskräftig.
Schenkung - Grundstück
Eltern können ein nicht belastetes Grundstück auch mit einer Schenkung an minderjährige Kinder weitergeben. Hierbei ist es auch möglich, die eigenen Kinder als Beschenkte beim Schenkungs- Vertrag rechtsgültig zu vertreten. Ein Vormundschaftsgericht muss hierzu keine Genehmigung erteilen. Eine solche Schenkung ist zum Vorteil des Beschenkten und deshalb jederzeit möglich. Dies würde auch dann gelten, wenn auf dem beschenkten Grundstück ein Nießbrauch lastet.
Schenkung – Anrechnung auf das Erbe
Schenkungen müssen nicht zwingend auf das spätere Erbe angerechnet werden. Bei der Heirat, als Starthilfe zur Selbständigkeit oder als Hilfe in einer Notsituation werden die Eltern den Kindern aushelfen. Bei dieser Hilfe handelt es sich teilweise um hohe Beträge. Beim Erben kann dies große Erbstreitigkeiten in der Familie auslösen. Die Schenkung kann unterschiedlich hoch ausfallen und klare Absprachen fehlen meist. Im Testament kann idealer weise zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten die Schenkung erwähnt auf das Erbe angerechnet werden. Ob eine Schenkung zu Lebzeiten vom Erblasser erwähnt wird, bleibt diesem jedoch überlassen. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung. Auch eine absolut gerechtet und gleich bleibende Behandlung zwischen den Geschwistern ist für Eltern nicht immer ganz einfach.
Schenkung – Pflichtteil
Zur Nachfolge Planung bei einem Unternehmen empfiehlt es sich, um die Firma zusammenzuhalten, Strategien zur Pflichtteils- Reduzierung zu entwickeln. Die diversen Pflichtteilsansprüche der engsten Verwandten kann bei einem großen Erbenkreis die Liquidität eines Unternehmens gefährden. Ein Pflichtteilsanspruch (§ 2311 BGB) ist sofort und in bar fällig. Zu berücksichtigen ist zusätzlich, dass der Verkehrswert der Firma und nicht der abgeschriebene Buchwert berechnet wird. Die Erben haben das Recht eine Stundung (§ 2331 a BGB) zu verlangen. Diese Stundung kann nur mit einem großen Aufwand durchgesetzt werden. Es ist zu empfehlen, gekoppelt mit einer Schenkung den Erbverzicht einiger Erben schon im Vorfeld zu klären.
Schenkung – Fazit
Durch eine Schenkung besteht immer eine Möglichkeit, den Verwandten flexibel zu helfen. Wenn man größere Vermögenswerte verschenken will, sollte man dies bei einem Notar erledigen. Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, sollte man auch bei den Schenkungen darauf achten, dass das Gleichgewicht zwischen den Geschwistern gewahrt bleibt.
