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Gesetzliche Erbfolge

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Schenkungssteuer
Informationen und Wissenswertes rund um die Schenkungssteuer

Die Schenkung zieht ebenso eine Steuerverpflichtung nach sich, wie ein Erbe. Der Schenkende sollte sich im Interesse des Beschenkten vor einer Schenkung mit dem Thema Schenkungssteuer gründlich auseinander setzen. Wenn der Beschenkte durch die Schenkung mit einer Schenkungssteuer belastet wird, beeinträchtigt dies die Freude an der Schenkung. Die Regelungen zur Schenkungssteuer werden wir Ihnen auf dieser Seite näher erläutern.

Schenkung - Nießbrauch und Schenkungssteuer

Das Gebrauchsrecht an einer Sache oder einer Immobilie nennt der Gesetzgeber Nießbrauch. Ein Nießbrauch muss im Grundbuch eingetragen werden. Ein Nießbrauchsrecht kann auch in Form einer Schenkung eingeräumt werden. Bei der Übertragung einer vererbten oder verschenkten Immobilie (betrifft auch Unternehmen) berechnet sich die Schenkungssteuer nach dem Verkehrswert der verschenkten Sache. Auch etwaige übernommene Schulden werden bei der Veranlagung der Schenkungssteuer von diesem Wert abgezogen. Diese Regelung ist ebenso für einen Nießbrauch üblich. Bei der strategischen Vermeidung einer zu hohen Schenkungssteuer, kann man durch die Eintragung eines Nießbrauchs einige Schenkungssteuer sparen. Eine Schenkungssteuer bei der Grundstücks- Schenkung wird vom Finanzamt nicht gefordert, wenn der Beschenkte von der Schenkung erst zu einem späteren Zeitpunkt profitiert. Dies könnte dann der Fall sein, wenn erst beim Ableben des Schenkers ein Gebrauch an der Sache gestattet ist. Dies ist auch dann gültig, wenn zu Gunsten des Beschenkten eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme für die Erhebung der Schenkungssteuer. Es könnte auch eine Schenkung mit der Auflage zu einem weiteren Nießbrauch als Gegenleistung vereinbart werden.

Diese mit Auflagen belegte Schenkung ist keine reine Schenkung, denn der Beschenkte bekommt zwar das Eigentum, muss aber seinerseits als Gegenleistung den Nießbrauch im Grundbuch eintragen lassen. Der Schenker könnte in diesem Fall das Geschenk weiter nutzen als Wohnrecht. Bei der Schenkungssteuer wird diese Auflage berücksichtigt.

Schenkungssteuer - Schiffsfonds

Jahr für Jahr kassiert der Fiskus Milliarden Euro an Erbschafts- und Schenkungssteuern ein. Mit der Verschenkung von Schiffsfonds kann im Einzelfall die ganze Erbschaftsteuer eingespart werden. Nicht jede Schiffsbeteiligung ist im Steuerrecht so privilegiert. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, vor dem Erwerb eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen.

Schenkungssteuer - Grundsätze

Bei der Schenkungssteuer gelten die gleichen Grundlagen für die Steuerpflicht wie bei der Erbschaftssteuer. Die Bewertungsmaßstäbe werden ebenso nach Steuerklassen und –sätze ermittelt. Auch die Freibeträge sind bei der Schenkungssteuer gleich. Im aktuell geltenden Erbschaftssteuergesetz ist auch die Schenkungssteuer verankert. Es gibt einige Besonderheiten hinsichtlich einer Schenkung, die wir hier aufführen werden.

Schenkungssteuer - Informationen

Bei großen Vermögen sind die Steuerfreibeträge im Erbfall schnell überschritten. Bei diesem Erbfall geht ein erheblicher Teil des Erbes an das Finanzamt. Der Erblasser wird also schon zu Lebzeiten überlegen, wie das Vermögen mit möglichst geringen Steuerzahlungen übergeben werden kann. Nach der derzeitigen Steuerrechtsprechung können Steuer - Freibeträge bei der Schenkungssteuer nach Ablauf von zehn Jahren wieder neu in Anspruch genommen werden. Die Steuergesetzgebung ändert sich jedoch immer wieder, deshalb ist es empfehlenswert, sich vor der Schenkung noch einmal zu erkundigen, um böse Überraschungen bei der Schenkungssteuer zu vermeiden.

Schenkungssteuer - Freibeträge

Jedes Kind des Erblassers kann einen Steuerfreibetrag von 205.000 € gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Dies gilt für die Schenkung jedes Elternteils, so dass alle zehn Jahre für 410.000 € keine Schenkungssteuer anfallen würde. Es wäre auch möglich, ein Geld - Geschenk mit der Bedingung zu geben, davon eine Immobilie zu kaufen. Einige steuerrechtliche Festlegungen, geben dem Erblasser die Möglichkeit während seinen Lebzeiten, Teile des Vermögens Schenkungssteuerfrei zu übertragen.

Schenkungssteuer Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke 

Geschenke zu besonderen Gelegenheiten wie Weihnachten oder zum Geburtstag sind grundsätzlich Schenkungssteuerfrei. Der Wert dieses Geschenkes sollte das übliche Maß nicht überschreiten. Der Wert, welche Schenkung üblicherweise vom Finanzamt akzeptiert wird und welche nicht, kann nur nach den Durchschnittsverhältnissen der Gesamtbevölkerung und keinesfalls nach den persönlichen Verhältnissen des Schenkers beurteilt werden. Die Grenzen sind zwar fließend, jedoch nicht uferlos. Wenn man die steuerfreie Schenkung in Anspruch genommen hat,  kann erst nach weiteren 10 Jahren wieder ein Schenkungssteuerfreibetrag in Anspruch genommen werden.

Schenkungssteuer - Lebensversicherung

Der Erblasser kann auch eine Lebensversicherung vor dem Ablauf der Vertragszeit verschenken. Dies ist zu seinen Lebzeiten der Fall und die Berechnungsgrundlage für die Schenkungssteuer ist dann der Rückkaufswert dieser Versicherung. Die Schenkungssteuer wäre fällig zum Zeitpunkt der Schenkung.