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Gesetzliche Erbfolge
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Sittenwidrigkeit
Informationen und Wissenswertes rund um die Sittenwidrigkeit
Der Begriff der Sittenwidrigkeit meint den Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Ein Verstoß gegen die guten Sitten wird in jedem Kulturkreis anders ausgelegt. Deshalb kann man unter der Sittenwidrigkeit auch das Zuwiderhandeln gegen die in einer Gesellschaft vorherrschende Rechts- und Sozialmoral verstehen.
Die Sittenwidrigkeit eines Erbes kann sich aus dem Inhalt oder aus dem Gesamtcharakter des Testaments ergeben. Wenn der Erblasser einen Verstoß gegen die Menschenwürde oder die Familienordnung einfordert, so kann man dies als Sittenwidrigkeit bezeichnen.
• Es wird vorausgesetzt, dass beim sittenwidrigen Inhalt eines Testaments der sittenwidrig handelnde Mensch auch Kenntnis über die Sittenwidrigkeit seiner Forderung hatte. Sollte dies grob fahrlässig geschehen, vermutet der Gesetzgeber diese Kenntnis trotzdem.
• Ist der Gesamtcharakter des Testaments sittenwidrig wird die sittenwidrig handelnde Partei die Umstände, aus denen die Sittenwidrigkeit resultiert, kennen.
• Die Kenntnis, auf die sich eine Sittenwidrigkeit im Testament erstreckt ist für deren Feststellung nicht zwingen notwendig.
Meist wird der Erblasser bei der Sittenwidrigkeit eine Schwächesituation ausnutzen. Diese könnten sein: eine Zwangslage, große Unerfahrenheit, der Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche.
Die Sittenwidrigkeit hat nach dem Gesetz Rechtsfolgen:
zum Beispiel:
• Sittenwidrige Rechtsgeschäfte sind immer nichtig (§ 138 BGB)
• Sittenwidrige Verwaltungsakte sind ungültig (§ 44 VwVfG)
• Eine vorsätzlich sittenwidrig veranlasste Schädigung verpflichtet den Schädiger zum Schadensersatz (§ 826 BGB)
Sittenwidrigkeit - Bürgschaft
Eine Sittenwidrigkeit besteht auch darin, Bürgschaftsverträge zu veranlassen, durch die der Bürge erkennbar überlastet ist und die seinen Vermögensverhältnissen nicht gerecht wird. Wenn Kinder, Ehegatten, oder Lebenspartner durch eine Bürgschaft in diesem Fall also sittenwidrig überfordert werden. Eine Sittenwidrigkeit liegt ganz besonders dann vor, wenn der Bürge nicht in der Lage ist, die laufenden Zinsen aufzubringen. Die Sittenwidrigkeit ist gegeben, wenn diese Bürgschaft aus einer emotionalen Verbundenheit angenommen wurde. Dieser Tatbestand ergibt die Sittenwidrigkeit der Bürgschaft. Auch bei einer Erbschaft darf eine solche Bürgschaft nicht verlangt werden.
Sittenwidrigkeit - Nachlass
Wenn der Erblasser im Testament eine Klausel einbaut, die sittenwidrig ist, wird dadurch das gesamte Testament ungültig. Durch die Sittenwidrigkeit wird das Testament hinfällig und für die Weitergabe des Vermögens gilt dann die gesetzliche Erbfolge.
