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Wir bieten Ihnen hier auf GesetzlicheErbfolge.de fundierte Informationen und Beispiele als Vorlage für das Verfassen Ihres Testaments. Gerne dürfen Sie alle Formulierungen frei für Ihre Zwecke verwenden.
Gesetzliche Erbfolge
Was bedeutet gesetzliche Erbfolge? weiter lesen ...
Vermächtnis
Informationen und Wissenswertes rund um das vermächtnis
Das Vermächtnis gibt dem Bedachten das Recht zur Übertragung eines im Testament genannten Gegenstandes. Den Anspruch, der aus einem Vermächtnis hervorgeht muss vom Erben erfüllt werden. Der bestimmte Gegenstand muss dem Vermächtnisnehmer ausgehändigt werden. Der Anspruch kann jedoch auch an einen anderen Vermächtnisberechtigten gerichtet werden. Wenn eine Person dagegen als Vollerbe benannt ist, wird dieser Mensch der Gesamtrechtsnachfolger und erhält in der Regel das ganze Vermögen des Erblassers, doch ein Vermächtnis ist dabei trotzdem möglich. Wenn ein solches Testament existiert wird das gesamte Vermögen als Ganzes auf den Erben übergehen und nur das Vermächtnis einzeln an den Vermächtnisberechtigten. Vollerben können auch mehrere Personen sein.
Vermächtnis – Gegenstand
Mit einem Vermächtnis kann jeder Gegenstand oder jede Immobilie vererbt werden. Dies könnten sein verschiedene Gegenstände, auch Forderungen und Rechte sowie der Anspruch auf Herausgabe eines Gegenstandes. Wenn auf einem Vermächtnis Belastungen in Form von Grundschulden liegen, gehen diese mit dem Vermächtnis auf den Bedachten über. Diese Form des Vermächtnisses ist jedoch eher selten.
Vermächtnis – mögliche Bedingungen
Das Vermächtnis kann auch mit Aufschiebung mit einer Bestimmung des Anfangstermins eingesetzt werden. Diese Bestimmung wird 30 Jahre nach Eintreten des Erbfalls ungültig. Der Termin sollte also vorher eingetreten sein. Diese Zeitbegrenzung gilt nicht, wenn ein Erbe, oder ein vorgesehener Nacherbe oder der Vermächtnisnehmer zu Gunsten von zur Zeit des Erbfalles noch nicht geborenen Geschwistern mit einem Vermächtnis belastet wurde.
Vermächtnis – Vorausvermächtnis
Auch einem Erben kann zusätzlich ein Vermächtnis zugedacht werden. Dies könnte auch ein Vorausvermächtnis sein. So ein Vorausvermächtnis kann dem Erben vorzeitig aus dem Nachlass gegeben werden. Dieses Voraus - Vermächtnis wird nicht auf den Erbteil angerechnet. Dies ist eine Möglichkeit, einen ausgesuchten Erben gezielt zu bevorzugen.
Vermächtnis - Nachvermächtnis
Ein Erblasser kann auch bestimmen, dass z.B. ein Grundstück einem Vermächtnisnehmer nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt überlassen wird. Nach dem Ereignis oder Zeitpunkt ist das Vermächtnis dann an einen Nachvermächtnisnehmer weiterzugeben. Diese Regelung wäre dann ein Nachvermächtnis.
Bei wichtigen Vermögensgegenständen, dessen Nutzung und Weiterführung von der voraussetzenden Ausbildung abhängt dies könnte ein Betrieb sein, könnte es sinnvoll sein, mit Festlegung eines bestimmten Zeitpunktes nach Eintritt des Erbfalls, Jemandem das Recht zu übertragen, einen geeigneten Vermächtnisnehmer zu benennen. Der Erbe könnte so auf zukünftige Anforderungen reagieren und der Erblasser hätte klug vorausgedacht beim Vermächtnis.
Vermächtnis - Personenkreis
Jeder lebende Mensch und jede juristische Person (dies sind Firmen, Vereine oder Stiftungen) könnten Vermächtnisnehmer werden. Wenn sich der Erblasser Enkel erhofft und diese noch nicht gezeugt oder geboren sind, können sie trotzdem mit einem Vermächtnis bedacht werden. Dem Erblasser steht es grundsätzlich frei, jedem beliebigen Menschen oder Verein ein Vermächtnis zu hinterlassen.
Vermächtnis - Nehmer - Erbe der Unterschied
Wenn der Erblasser im Testament den Ausdruck „vermachen" verwendet, kann dies zu Unsicherheiten führen. Gemeint ist meist im Testament, dass der Erblasser etwas „vererben" möchte. Es ist in jedem Fall gut, das Testament auch in der Form richtig zu schreiben. Es sollte nämlich klar sein, ob der Bedachte Erbe werden soll oder „nur" Vermächtnisnehmer. Ein Erbe erhält nämlich einen Erbschein, der Vermächtnisnehmer nicht. Der Erbschein steht ausschließlich dem/den Erben zu. Mehrere Erben erhalten einen gemeinsamen Erbschein und bilden aus diesem Grund eine Erbengemeinschaft. Vermächtnisberechtigte können nicht Mitglied einer Erbengemeinschaft werden. Der Vermächtnisberechtigte hat lediglich an die Erbengemeinschaft den Anspruch auf Erfüllung und Herausgabe des Vermächtnisses.
Vermächtnis Beispiel:
„Meine Tochter, Frau Maria Hase, und mein Sohn, Herrn Friedrich Maier, erben jeweils zur gleichen Hälfte mein gesamtes Vermögen. Meiner lieben Schwester, Stefanie Mustermann, vermache ich mein Grundstück in Mallorca.“
München, den (Datum)
Unterschrift: „Doris Maier, geborene Mustermann."
Die beiden Kinder sind die Erben der Erblasserin und die Schwester hat ein Recht, das Grundstück in Mallorca in Besitz zu nehmen.
Ersatz - Erben und Ersatz - Vermächtnisnehmer
Erben auch mit einem Vermächtnis kann nur ein lebender Mensch. Falls der Bedachte also vor dem Erblasser verstirbt, ist das Erbe oder das Vermächtnis verloren für die bedachte Familie. Deshalb macht es Sinn, den Fall des Ablebens eines Erben oder des Vermächtnisbedachten festzulegen, wer ersatzweise das Zugedachte erhalten wird.
Vermächtnis Ersatzerben - Beispiel:
„Ich bestimme meinen Sohn, Herrn Stefan Mustermann, zum Alleinerben. Sollte er vor mir gestorben sein, wird seine Tochter Sylvia an seiner Stelle erben."
Diese oder eine ähnliche Formulierung wäre auch für ein Vermächtnis möglich.
